In meiner Arbeit ist es mir wichtig meine Patientinnen und Patienten nicht nach ihrer Erkrankung zu beurteilen, sondern jeden Menschen in seiner Gesamtheit zu sehen. In der Behandlung stehen für mich Bedürfnisse, Ziele und der individuelle Leidensdruck über der Vergabe einer Diagnose. Ich arbeite aufgrund meiner Ausbildung vorwiegend mit verhaltenstherapeutischen Methoden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeit oberflächlich bleibt und ohne Berücksichtigung der persönlichen Lebensgeschichte stattfindet.
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 0 bis 21 Jahren und ihre Eltern sowie Bezugspersonen. Über das 21. Lebensjahr hinaus kann ein Beratungsangebot nur als Selbstzahler/in erfolgen.
Allgemeine Informationen zur Psychotherapie finden Sie hier in einer Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Die BPtK bietet ebenfalls einen Elternratgeber an, der einen Überblick über alterstypische Themen gibt. Er beinhaltet neben praktischen Tipps auch Erfahrungsberichte anderer Eltern und einen Überblick über den Ablauf einer Psychotherapie. Den Ratgeber finden Sie hier.
Das Behandlungsangebot ist für alle Kassen sowie Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen verfügbar.
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in einem gewissen Umfang übernommen. Dabei gibt es festgelegte Kontingente und verschiedene Bewilligungsschritte, die ich Ihnen zu Beginn der Behandlung gern detaillierter näherlegen werde. Die G
Als Privatpatient*in werden die Kosten abhängig von Ihrem Vertrag in aller Regel von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe übernommen. Im Vorfeld der Behandlung sollten Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle aufnehmen, um die Übernahme der Kosten zu klären. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten für die Therapie als Selbstzahler eigenständig zu tragen. Die Vergütung einer privaten Behandlung richtet sich nach festen Sätzen, die in der sogenannten GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) geregelt sind. Die berechnungsfähigen Leistungen können Sie hier in einem Dokument der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) einsehen.
Die Gründe für eine Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Unterstützung können vielfältig sein. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung Sinn ergeben könnte. Falls eine Behandlung bei mir nicht in Frage kommen sollte, sprechen wir über mögliche Alternativen. Aufgrund meines Vertiefungsgebiets arbeite ich vorwiegend verhaltenstherapeutisch mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 21 Jahren. Zu einigen meiner Behandlungsschwerpunkten gehören hierbei: